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Batcar

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Ökologie


BATTERIEENTSORGUNG

Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Autobatterien und andere Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Batteriegesetz

§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Nach Zusendung Ihrer Alt-Batterie auf eigene Kosten wird Ihnen das Pfand
umgehend zurückgezahlt. Alternativ können Sie Ihre Batterie nach dem Gebrauch in der Verkaufsstelle persönlich abgeben oder kostenlos bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.

SCHNELLER KONTAKT

BATCAR KG
Nuhnenstrasse 7d
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland

TEL.: +49 (0)335/86921660
MAIL: shop@batcar.de